Prüfung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Prüfung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Elektroprüfung gemäß BetrSichV / DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) nach VDE 0701, VDE 0702

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist gesetzlich vorgeschrieben und wird durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie durch die DGUV Vorschrift 3 geregelt. Ziel dieser Prüfungen ist es, elektrische Gefahren am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und präventiv zu vermeiden.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel stellen ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar. Risiken entstehen unter anderem durch unsachgemäßen Gebrauch, beschädigte Isolierungen, Überlastung, fehlerhafte Instandsetzungen oder äußere Beschädigungen. Werden diese Mängel nicht rechtzeitig erkannt, kann es zu Personenschäden, Sachschäden sowie erheblichen Haftungsrisiken für Ihr Unternehmen kommen. Im Schadensfall kann zudem der Versicherungsschutz entfallen, wenn die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

DGUV V3 Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und legt verbindliche Pflichten zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz fest.

Sie unterscheidet zwischen:

• ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
• ortsfesten elektrischen Niederspannungsanlagen und Maschinen

Im Rahmen der DGUV V3 müssen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Welche ortsveränderlichen Betriebsmittel müssen geprüft werden?

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel betrifft nahezu alle elektrischen Geräte im Unternehmen, darunter zum Beispiel:


• Kaffeemaschinen und Küchengeräte
• Verlängerungskabel und Steckdosenleisten
• Bürogeräte wie Computer, Monitore und Drucker
• Werkstattgeräte wie Bohrmaschinen, Trennschleifer oder Handwerkzeuge


Die Prüffristen sind abhängig von Einsatzort, Nutzungshäufigkeit und Gefährdungspotenzial. Diese werden im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung festgelegt.

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Unser Prüfprozess

Unser Ablauf für maximale Sicherheit

01

Analyse

Wir erfassen Ihre elektrischen Geräte, Anlagen und Maschinen und klären Prüfumfang sowie gesetzliche Anforderungen.

02

Prüfung

Unsere befähigten Elektrofachkräfte führen die Elektroprüfung normgerecht nach DGUV, VDE und BetrSichV durch.

03

Dokumentation

Alle Ergebnisse werden digital, rechtssicher und nachvollziehbar in Prüfprotokollen festgehalten.

04

Freigabe

Sie erhalten geprüfte, gekennzeichnete Betriebsmittel und die volle Rechtssicherheit für den Betrieb.

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